Gesetzesentwurf zur Widerspruchlösung (Organspende)
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Ein gemeinsamer Gesetzesentwurf von Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach soll noch in diesem Jahr im Bundestag eine Neureglung auf den Weg bringen, um die Zahl potenzieller Organspender zu erhöhen.
Der gemeinsam erarbeitete Gesetzentwurf zur Organspende soll noch in diesem Jahr dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.
Bild: pixabay website5
Nach diesem Gesetzentwurf sollen alle, die nicht automatisch als Spender gelten wollen, sich künftig in ein Register eintragen. Das berichtete der Spiegel.
Menschen, die keine Organe spenden wollen und sich im Register eintragen lassen, können dieses Veto jederzeit widerrufen, wenn sie ihre Meinung ändern. Auch soll vermerkt werden, wenn eine Organspende ausdrücklich gewünscht wird.
Ist kein Widerspruch hinterlegt, gilt jeder nach seinem Tod als potenzieller Organspender. Angehörige können jedoch die Organentnahme ablehnen, auch wenn der Verstorbene sich nicht im Register hat eintragen lassen. Das gilt jedoch nur, wenn die Angehörigen glaubhaft machen können, dass der Verstorbene kein Organspender sein wollte.
Vorgesehen ist, das Register bei einer Bundesbehörde anzulegen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Über den Gesetzentwurf soll im Bundestag fraktionsoffen abgestimmt werden. Ob das neue Organspende-Gesetz eine Mehrheit findet, ist noch völlig offen. Bis jetzt gibt es mindestens eine Gruppe, die einen aussichtsreichen Gegenvorschlag für ein Gesetz einbringen will. Zu dieser Gruppe gehört unter anderem Grünenchefin Annalena Baerbock und der CSU-Politiker Stephan Pilsinger.
Ziel des Gesetzes
Durch das neue Gesetz soll die Zahl der Organspende erhöht werden, um somit mehr Menschenleben zu retten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte im Bundestag, dass sich die Zahl der Organspender zwar in der Vergangenheit erhöht hätte, aber die Zahl sei noch nicht gut genug.
So stirbt alle 8 Stunden ein Mensch, der auf der Warteliste steht, weil kein passendes Spenderorgan gefunden wurde. So soll das neue Transplantationsgesetz dazu führen, dass künftig mehr Menschen durch eine Organspende gerettet werden können. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz kann nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat Anfang April 2019 in Kraft treten.
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