Neues Konzept zur Organspende statt Widerspruchslösung
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Grünenvorsitzende Annalena Baerbock und ihre Mitstreiter haben einen Gegenentwurf zum Plan von Gesundheitsminister Spahn vorgelegt.
Die Spahn-Kritiker setzten auf regelmäßige Befragungen, ob jemand Organspender sein will oder nicht. Die Wiederspruchslösung von Spahn lehnen Annalena Baerbock und die Linken Vorsitzende Katja Kipping ab.
In Deutschland sterben pro Tag drei Menschen, weil sie vergebens auf ein lebensrettendes Organ warten.
Gesundheitsminister Spahn hat seinen Gesetzentwurf bereits vorgestellt. Dieser Vorschlag zur Widerspruchslösung wurde von einer parteiübergreifenden Gruppe ausgearbeitet.
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Jetzt haben die Abgeordneten um Grünenchefin Annalena Baerbock nachgezogen.
Patientenschützer sind jedoch von beiden Konzepten nicht überzeugt.
Über die Gesetzesvorschläge wird der Bundestag aller Voraussicht nach in diesem Herbst abstimmen. Einen Fraktionszwang wird es nicht geben. Mehrheitsverhältnisse zu diesem Thema sind unter den Abgeordneten nicht abzuschätzen.
Entwurf Gesundheitsminister Spahn
Der Gesetzentwurf von Spahn sieht vor, dass solange kein Widerspruch vorliegt, jeder automatisch ein Organspender ist.
Die doppelte Widerspruchslösung bedeutet, dass künftig alle Volljährigen in Deutschland grundsätzlich als Spender gelten. Nur wenn sie zu Lebzeiten dagegen widersprochen haben, gelten sie nicht als Organspender.
Zudem sollen Angehörige entscheiden können ob Organe entnommen werden dürfen. Allerding müssen sie glaubhaft machen, dass der Verstorbene eine Organspende abgelehnt hätte.
Entwurf - Grünenchefin Annalena Baerbock und die Linken-Vorsitzende Katja Kipping
Die Gruppe um Annalena Baerbock und Katja Kipping lehnt den Gesetzesentwurf von Spahn ab. Sie setzten auf verbindliche, regelmäßige Befragungen, ob jemand Organspender sein will oder nicht. So soll zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises oder bei einem Arztbesuch gefragt werde, ob man Organspender sein will.
Die Entscheidung soll dann in einem Register eingetragen werden und jederzeit änderbar sein.
So soll der Arzt den Patienten alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespenden beraten und den Patienten ermutigen, sich ins Onlineregister einzutragen.
Annalena Baerbock und Katja Kipping betonen, dass so die Entscheidung weiterhin als eine „bewusste und freiwillige Entscheidung“ gelte. Diese Entscheidung dürfe nicht durch den Staat erzwungen werden.
Weitere Aussagen
SPD Vize-Chef im Bundestag, Karl Lauterbach, hält von dem Vorschlag zur Organspende um die Gruppe von Annalena Baerbock und Katja Kipping nichts.
Er meint, dass durch diesen Vorschlag im Vergleich zur geltenden Regelung sich nichts wesentlich ändern würde.
Zurzeit zeigen sich 86 Prozent der Menschen in Umfragen bereit für eine Organspende, aber nur ein Drittel hat einen Spenderausweis. Lauterbach meint zwar, dass die Zahl der Spender durch die vorgeschlagene Zustimmungslösung steigen würde, aber nicht so stark wie nötig.
Gemeinsamkeiten
Nach den beiden Entwürfen soll es Angehörigengespräche vor der Organentnahme bei Hirntoten geben. Zudem besteht eine Einigkeit bei der Einführung eines Onlineregisters. Hier sollen die jeweiligen Willenserklärungen und deren Änderungen sowie gegebenenfalls Einschränkungen der Spenderbereitschaft auf bestimmte Organe erfasst werden.
Somit wäre ein Organspendeausweis unnötig.
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.