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Hepatitis A – Symptome, Diagnose, Therapie

Krankheiten
Zu den akuten Leberentzündungen gehört die Hepatitis A (HAV). Ausgelöst wird die Erkrankung durch das Picorna-Virus „Hepatitis A Virus“.

Meist heilt die Erkrankung von selbst aus.
Inhalt

Hepatitis A – Symptome
Hepatitis A – Diagnose
Hepatitis A – Therapie
Hepatitis A – Vorbeugen

Hepatitis A – Symptome

Eine Hepatitis A Erkrankung kann lange dauern, wird aber nicht chronisch. Zu ersten Symptomen kommt es nach ca. 2 bis 6 Wochen nach der Infektion.

Meist kommt es zu unspezifischen Symptomen. Dazu gehören Abgeschlagenheit, Kreislaufprobleme, Appetitlosigkeit, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfällen und Fieber. Zudem kann es zu psychischen Reaktionen kommen. Bei etwa 80 % der Erwachsenen tritt zusätzlich eine Gelbsucht, der sogenannte Ikterus, auf. Er kann jedoch auch vollkommen fehlen.

Während einer Erkrankung haben viele Betroffene eine vergrößerte Leber (Hepatomegalie), die sich auch bei einer körperlichen Untersuchung gut fühlen lässt.

Bei ca. 25 Prozent der Betroffenen kommt es zusätzlich zu Problemen mit der Milz. Dazu gehört eine vergrößerte Milz, die sogenannte Splenomegalie und es kann zusätzlich zu einer Cholestase (Gallestauung) kommen. Mit Symptomen einer Gelbsucht, Braunfärbung des Urins, Entfärbung des Stuhls und Juckreiz.
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Hepatitis A – Diagnose

Allein an Hand der Symptome kann man eine Hepatitis A-Infektion nicht von anderen viralen Hepatitiden unterscheiden.

Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch folgt eine körperliche Untersuchung.

Hier kann der Arzt erkennen, ob eine Vergrößerung der Leber und eine Gelbverfärbung der Augen und der Haut vorliegen. Die Gelbsucht tritt jedoch nicht immer auf.

Eine eindeutige Diagnose sichert dann das Labor.

So kommt es zu einem deutlichen Anstieg der Transaminasen. Auch sind die Leberwerte nicht mehr im Normbereich, das Gesamteiweiß im Blut sinkt und der Albuminspiegel ist erniedrigt. Zudem ist die Gerinnung verzögert, da in der Leber durch den Zelluntergang nicht mehr ausreichend gerinnungsfördernde Substanzen gebildet werden können.

Methode der Wahl für den Nachweis einer gerade ablaufenden Hepatitis A ist die Bestimmung von Antikörpern gegen das Hepatitis A Virus im Blut, genauer gesagt von Antikörpern der Klasse IgM (Anti-HAV-IgM).

Der Virus selbst wird im Serum oder Stuhl nachgewiesen. In beiden können Antikörper gegen das HA-Virus mittels Antigen-ELISA oder HAV-RNA mittels RT-PCR nachgewiesen werden. Antikörper sind im Serum vorhanden, wenn eine frische HAV-Infektion vorliegt.

Das ist ein relativ einfacher Labortest, der verlässliche Resultate bringt.
Hepatitis A – Therapie

Eine Therapie gegen eine Hepatitis A-Infektion gibt es nicht. Die meisten Hepatitis A-Erkrankungen heilen von selbst aus.

Eine Behandlung richtet sich symptomatisch an die einzelnen Symptome. Der Verlauf der Krankheit kann jedoch über Wochen oder sogar Monate anhalten.

Auch sollte man während der Erkrankung die Leber nicht weiter belasten. So sollte auf Medikamente verzichtet werden, die die Leber zusätzlich belasten könnten. Dazu zählen beispielsweise Paracetamol und verschiedene Antiemetika (Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen).

Vollständiger Verzicht auf Alkohol und Rauchwaren ist selbstverständlich.

Zudem sollte man auf kohlenhydratreiche und fettarme Kost umsteigen, bis die Symptome abgeklungen sind.

Verläuft die Hepatitis A-Erkrankung normal, ist ein Krankenhausaufenthalt nicht notwendig.
Hepatitis A – Vorbeugen

Gegen Hepatitis A gibt es eine Impfung. So sollten sich Menschen mit erhöhtem Risiko laut der ständigen Impfkommission impfen lassen.

Für eine vollständige Immunisierung sind eine Erstdosis sowie zwei Auffrischungen mit dem Impfstoff notwendig. Geimpft wird mit einem Totimpfstoff. Die Impfung gegen Hepatitis A kann allein oder als Kombination mit anderen Impfstoffen erfolgen.

So z. B. in Kombination mit Typhus oder in Kombination mit Hepatitis B.

Das gilt für Personen mit erhöhtem Sexualverhalten, für Hämophilie und Drogenkonsumierende

Menschen mit einer chronischen Leberkrankheit, die keine HAV-Antikörper ausbilden können.

Personen in Laboratorien, die z. B. an Stuhluntersuchungen beteiligt sind.

Klärwerksbetreiber und Kanalisationsarbeiter, die direktem Kontakt zu Abwässern haben.

Reisende in Gebiete mit einer hohen Hepatitis A Gefahr.

Nach § 6 Abs. 1 IfSG ist eine Hepatitis A-Infektion meldepflichtig.
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.
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