HPV-Impfung demnächst auch für Jungen?
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Die Krankenkassen zahlen die HPV-Impfung bisher nur für Mädchen, das soll sich aber demnächst ändern. Denn die ständige Impfkommission rät, jetzt auch Jungen gegen diese Viren zu impfen. Die HPV-Viren werden beim Sex übertragen.
Die HPV-Viren (Humane Papillomviren) sind weit verbreitet und werden beim Sex übertragen. Das Immunsystem bekämpft diese Viren meist mit Erfolg. Aber manchmal gelingt das nicht. Dann können einige Varianten der Humane Papillomviren Genitalwarzen oder über mehrere Jahre hin sogar Krebs auslösen.
Der Impfstoff gegen die gefährlichsten HPV-Viren ist schon seit einigen Jahren auf dem Markt. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt schon seit langem, Mädchen gegen diesen Erreger zu impfen und das möglichst im Alter von 9 bis 14 Jahren.
Die derzeitige empfohlene Praxis, nur Mädchen zu impfen, ist nach Ansicht von Urologen nicht mehr zeitgemäß.
Diese Empfehlung weitet die Ständige Impfkommission (Stiko) nun auch auf Jungen aus. Sie sollen ebenso wie die Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren geimpft werden.
Die frühere Empfehlung, dass die Impfung nur für Mädchen gilt, liegt daran, dass die Viren vor allem mit Gebärmutterhalskrebs in Verbindung gebracht wurde, aber wohl auch für Tumore an der Vulva verantwortlich waren.
Die Wissenschaft kam jetzt zu dem Ergebnis, dass die Humane Papillomviren auch Penis- oder Analkrebs sowie Krebs im Mund und Rachenraum verursachen können. So kamen sie zu dem Schluss, dass diese nicht nur für Frauen gefährlich sind, sondern auch für Männer.
In Deutschland gibt es jedes Jahr insgesamt wohl tausend Krebsfälle bei Männern, die von HPV-Viren verursacht werden, so Harald zur Hausen in einer Mitteilung des Deutschem Krebsforschungszentrums.
Harald zur Hausen bekam den Medizin-Nobelpreis für seine Arbeit „für die Entdeckung des Zusammenhangs von HPV und Krebs“.
Sind Hautstellen im Genitalbereich mit dem Humane Papillomviren befallen, kann das Virus von einem Menschen zum anderen übertragen werden. Das heißt, dass auch Kondome nicht vollständig schützen können, jedoch das Ansteckungsrisiko senken können.
Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) ist die Basis dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Impfung übernehmen.
Vorher muss diese Empfehlung jedoch im sogenannten Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht werden. Danach entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Kostenübernahme und legt seinen Beschluss dem Gesundheitsministerium vor.
Juni 2018
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