Neues Arzneimittelgesetz
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Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, in dem es unter anderem auch um die Kosten für neue Medikamente geht.
Das neue Gesetz ist umstritten und soll unter anderem zur Stärkung der Arzneimittelversorgung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland beitragen. Zudem soll das neue Gesetz dazu beitragen, dass Ärzte schneller und genauer über den Nutzen neuer Medikamente über Praxissoftware informiert werden können. Somit soll sichergestellt werden, dass neue Präparate schneller beim Patienten ankommen. Zudem soll die Entwicklung von Medikamenten speziell für Kinder weiter ausgebaut werden. Der Bundesrat muss diesem Gesetz nicht zustimmen.
Bild: website5
Bis kurz vor Verabschiedung des Gesetzes hatten Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen noch Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen. So wurde z. B. die geplante Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro gestrichen. Das hätte bedeutet, dass ein Präparat, welches im ersten Jahr nach Markteinführung diese Schwelle von 250 Millionen erreicht hätte, der zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ausgehandelte, niedrigere Erstattungsbeitrag rückwirkend gelten sollte. Zudem wurde die zunächst geplante Vertraulichkeit über den Erstattungsbetrag gestrichen.
Die Streichung der Umsatzschwelle kritisierten verschiedene Gesundheitspolitiker.
Bisher wurde der ausgehandelte Erstattungsbetrag zwischen Hersteller und GKV veröffentlicht. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wollte nun Vertraulichkeit über diesen Betrag vereinbaren. Die Veröffentlichung zwinge die Hersteller, möglichst hohe Abschlüsse zu erzielen.
Blieben die Verhandlungen und der Preisabschluss jedoch vertraulich, könne die Industrie höhere Rabatte geben, so eine Argumentation der Pharma-Industrie.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung begrüßte, dass Geheimpreise verhindert wurden. Dies hätte lediglich den Gewinninteressen der Pharmaindustrie gedient. Dass andererseits die Umsatzschwelle gestrichen worden sei, komme den Herstellern besonders teurer und umsatzstarker Medikamente entgegen.
Der Sozialverband SoVD sieht die Streichung der Umsatzschwelle jedoch als ein „Kniefall vor der Pharmalobby“.
Die steigenden Mehrausgaben bei den Arzneimitteln führten zu steigenden Zusatzbeiträgen und damit zu einseitigen Mehrbelastungen der Versicherten.
17.11.2017
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