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Masern-Impfpflicht in Deutschland ab März 2020

Krankheiten
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch (17.07.2019) neben der Apothekenreform auch ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen.

Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

In der Begründung zum Entwurf des „Masernschutzgesetzes“ heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. „Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss.“ Im neuen Masernschutzgesetz sind daher unter anderem die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
Eckpunkte - Masern-Impfpflicht
Bild: clipdealer.de
Eckpunkte des Gesetzes

  • Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Darunter fallen auch Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
  • Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben.
  • Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort bereits tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
  • Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
Masern-Infektion

Die Krankheit wird von Viren ausgelöst und ist hoch ansteckend. Eine Infektion mit Masern ist keine harmlose Kinderkrankheit, denn jeder zehnte Betroffene hat Komplikationen. Der Ausschlag am ganzen Körper sieht dramatisch aus, ist aber das kleinste Problem. Masern-Viren, genauer Paramyxo-Viren, schwächen das Immunsystem und greifen Organe an, wie z. B. die Lunge, Leber oder Darm sowie das Hirn. Nisten sie sich im Gehirn ein, können sich dort die Nerven entzünden und es kann zur sogenannten Masern-Enzephalitis kommen. Im schlimmsten Fall kommt es zu körperlicher und geistiger Behinderung. Die Entzündung kann sogar zum Tod führen.

Juli 2019
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.
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