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Wird die Kostenerstattung von Homöopathie verboten?

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Karl Lauterbach, SPD-Fraktionsvize, will, dass die Krankenkassen die Kosten für homöopathischen Behandlungen nicht mehr erstatten.

Als Vorbild nimmt er sich Frankreich. In Frankreich will die Gesundheitsbehörde verbieten, dass Krankenkassen die Kosten von homöopathischen Behandlungen erstatten.

Das fordert Karl Lauterbach nun auch für Deutschland. Doch die Koalitionspartner CDU und CSU sträuben sich dagegen.

Dem Tagesspiegel sagte er am Mittwoch (03.07.2019) „Wir müssen in der Groko darüber reden, ob die freiwilligen Leistungen der Krankenkassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sind“.

Karl Wilhelm Lauterbach ist Mediziner und SPD-Gesundheitsexperte. Dem Deutschen Bundestag gehört er seit 2005 an.
Mit seinem Vorstoß, verweist er auf Frankreich, wo die Oberste Gesundheitsbehörde festgestellt hat, das homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam sei. So sei auch die Erstattung der Kosten nicht gerechtfertigt.

Die Experten sehen es als nicht gerechtfertigt an, dass homöopathische Mittel, die wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirkten, eine Erstattung durch die staatliche Sozialversicherung verdienten. So wurden in Frankreich im Auftrag des französischen Gesundheitsministeriums über neun Monate lang fast 1200 homöopathische Mittel geprüft und dafür mehr als 1000 wissenschaftliche Publikationen analysiert. Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass eine Wirksamkeit von Homöopathie nicht nachweisbar sei.

In Frankreich ist die Homöopathie sehr verbreitet, so dass bei einem Verbot der Kostenübernahme mit einem gesellschaftlichen Widerstand zu rechnen sei. So soll der Präsident Emmanuel Macron höchstselbst darüber entscheiden.
Lauterbach erklärte weiter: „Im Sinne der Vernunft und der Aufklärung sowie des Patientenschutzes ist es auch in Deutschland falsch, dass Kassen aus Marketinggründen Homöopathie bezahlen“.

Unterstützung erhält Lauterbach vom gemeinsamen Bundesausschuss (GBH), der über Pflichtleistungen für gesetzliche Krankenkassen entscheidet.
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Der GBA-Vorsitzende Josef Hecken äußerte sich im Tagesspiegel folgendermaßen: „Behandlungsmethoden ohne klaren Beleg für Wirksamkeit und Nutzen sollten nicht noch dadurch geadelt werden, dass sie von Kassen als Satzungsleistungen bezahlt werden“.

Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, findet den Vorschlag Lauterbachs falsch, die freiwilligen Leistungen der Versicherer zu beschränken. Sie führte aus: „Wir führen keinen Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren“. Das sagte sie dem Tagesspiegel. Auch hält sie es für wichtig, die Entscheidungsfreiheit der Patienten zu wahren und die Krankenkassen sollten auch künftig die Möglichkeit haben, ihren Versicherten diese Leistungen, so zum Beispiel über Satzungsleistungen anzubieten.

Juli 2019
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.
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