Zahl der Masernerkrankten gestiegen
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Nach Auskunft des Robert-Koch-Institutes ist die Zahl der Maserninfektionen auf 1043 Infizierte angestiegen. Berlin ragt mit neuen 684 Fällen seit Anfange des Jahres heraus. Seit Oktober 2014 sind in der Hauptstadt 805 Masernfälle registriert worden.
In Berlin begann die Masernwelle im Oktober 2014. Ein Kleinkind starb durch den Virus. Bei den meisten Patienten wurde ein nicht ausreichender Impfschutz festgestellt, insbesonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Impfkommission empfiehlt Masernimpfungen ab dem elften Lebensmonat und eine Wiederholungsimpfung im zweiten Lebensjahr. Die Ständige Impfkommission empfiehlt auch, das alle nach 1970 geborene Erwachsene eine Impfung in Form der Masern-Mumps-Röteln-Impfung nachholen sollte, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist.
Gerichtsentscheid in Berlin – Ohne Masernimpfung kein Schulbesuch
In Berlin ist ein Schüler, der kurz vor dem Abitur stand vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil er nicht geimpft ist. Das Berliner Gericht hatte die Entscheidung des Gesundheitsamtes bestätigt.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied dies am Freitag. In der Begründung des Gerichts wurde bestätigt, dass Berlins Gesundheitsämter Schüler ohne Impfschutz vorübergehend vom Unterricht ausschließen dürfen. Das Verbot, eine Schule zu betreten, sei als Schutzmaßnahme zu werten.
Die Jugendlichen könnten damit das Virus in sich tragen und es weiterverbreiten, erläuterte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Freitag die beiden Eilentscheidungen. Damit seien sie eine mögliche Gefahr für andere Menschen. Das Schulverbot sei verhältnismäßig, weil das Risiko der Weiterverbreitung der Masern dadurch signifikant verringert werde, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Es sei die freie Entscheidung der Schüler und ihrer Eltern gewesen, auf einen Impfschutz gegen Masern zu verzichten.
Masern gelten als gefährliche Krankheit, die zu bleibenden Schäden bis hin zum Tode führen kann. Vor allem junge Menschen sind gefährdet. Es gibt nur einen verlässlichen Weg, sich zu schützen.
Ein Oberstufenschüler kurz vor dem Abitur und die Eltern einer Schülerin vor dem Mittleren Schulabschluss hatten sich beim Gericht über das zeitweilige Schulverbot wegen Masern beschwert. Beide Teenager waren nicht geimpft, aber an ihrer Schule gab es Masern-Fälle.
Zwei Schulen komplett geschlossen
Allein im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind zurzeit sechs Schulen von Masern betroffen. Bereits zuvor wurden in der Hauptstadt zwei Schulen wegen der Infektionsgefahr zeitweise komplett geschlossen. Danach mussten Schüler Impfbücher vorlegen. Wer keinen eindeutigen Impfnachweis für Masern vorlegen konnte, musste wieder nach Hause.
17.03.2015
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